Top 3 Irrtümer unter Eheleuten

Nr. 1: Wir sind verheiratet, also erbt automatisch mein Ehepartner alles alleine.

Falsch!

Ohne Testament erbt der Ehepartner nur ganz selten allein. Es gilt die gesetzliche Erbfolge und danach erben neben dem Ehepartner immer noch weitere Personen. Gibt es Kinder, dann erben diese zusammen mit dem Ehepartner. Gibt es keine Kinder, dann erbt der Ehepartner zusammen mit den weiteren Verwandten seines verstorbenen Ehepartners, z.B. Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten, Großeltern usw.

 

Nr. 2: Der Ehepartner kann nach meinem Tod alles frei entscheiden.

Falsch!

Wenn kein Testament existiert, dann entsteht eine sog. Erbengemeinschaft. Hier sind Konflikte vorprogrammiert. Keiner kann und darf alleine Entscheidungen treffen. Selbst wenn man ein Testament hat, ist man oft „gebunden“ und kann nicht alles frei entscheiden. Es bedarf klarer und präziser formulierter Regelungen, auch inwieweit ein Ehepartner nach dem Tod des erstversterbenden Ehepartners noch einmal das Testament abändern darf.

 

Nr. 3: Wenn ein Ehepartner aufgrund eines schweren Unfalls oder schwerer Krankheit handlungsunfähig ist, kann ihn automatisch der Ehepartner in allen Angelegenheiten vertreten.

Falsch!

Will man im Ernstfall für den Partner handeln dürfen, sowohl im Bezug auf persönliche als auch vermögensrechtliche Angelegenheiten, braucht man eine gegenseitige Vollmacht. Nur so kann man im Notfall wichtige Dinge füreinander unkompliziert und einfach erledigen.

Autorin: Lisa-Katharina Köster, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht, Testamentsvollstreckerin, Kanzlei77 – Kanzlei Dr. Braun GmbH, Spitalstr. 2a, 77652 Offenburg

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